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Gebäudeeinmessung in Hamburg

Nach Fertigstellung eines Neubaus oder Anbaus muss die Hamburger Flurkarte im Hamburger Liegenschaftskataster aktualisiert werden.

Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz in § 5 den Grundeigentümer dazu, alle neuen oder in ihrem Grundriss veränderten Gebäude nach der Fertigstellung einmessen zu lassen.


Weder die Darstellung des Bauprojektes im Lageplan zum Bauantrag noch die zu Baubeginn durchgeführte Vermessung zur Absteckung des Gebäudes können die Einmessung des örtlich errichteten Baukörpers ersetzen.



Meine Leistung umfasst:

- Aufmaß des Neubaus bzw. Anbaus  mit Anschluss an das amtliche Koordinatensystem der

  Freien und Hansestadt Hamburg.


- Übermittlung der Daten an den Landesbetrieb für Geoinformation und Vermessung (LGV).


- Nach Übernahme der Daten durch den LGV sende ich Ihnen die neue Flurkarte zu.



-> Gerne mache ich Ihnen zu Ihrem Projekt ein individuelles Angebot

Gebäudeeinmessung: Infos
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